Offener Brief an die Politik: Hitze- und Infektionsschutz gemeinsam denken – für gesunde Innenräume
August 2026
Betreff: Hitze- und Infektionsschutz gemeinsam denken – für gesunde Innenräume
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit den jüngsten, erneut Rekorde brechenden Hitzewellen ist das Thema Regulierung der Innenraumluft wieder in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt.
Die Folgen des Klimawandels sind längst keine Zukunftshypothese mehr, sondern alljährliche und immer länger andauernde Realität. Temperaturen weit über dem gesundheitlich zuträglichen Bereich treten nicht – wie oft suggeriert – nur sporadisch und für wenige Tage auf. Sie beginnen inzwischen bereits im Juni und nehmen weiter zu.
Für Schweine und Hühner existieren europa- und bundesrechtlich verbindliche Vorgaben zum Stallklima. Zwar bestehen für Beschäftigte mit der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Vorgaben zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz. Diese arbeitsschutzrechtlichen Regelungen schützen jedoch in erster Linie die Beschäftigten und erfassen Patientinnen und Patienten, Schülerinnen und Schüler sowie Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner nicht als solche. Für diese Gruppen fehlen in Deutschland häufig vergleichbar konkrete und verbindliche Anforderungen zum Schutz vor Überhitzung sowie zur Sicherstellung einer angemessenen Innenraumluftqualität und Luftfilterung.
Für Schweine schreibt der Gesetzgeber dagegen ausdrücklich vor, dass technische Einrichtungen vorhanden sein müssen, um die Wärmebelastung bei hohen Stalltemperaturen zu vermindern. Für Masthühner sind Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung und Luftqualität detailliert geregelt. Für Menschen dagegen werden mit jeder neuen Hitzewelle stillschweigend neue “Normalitätsstandards” etabliert, an die sich alle anzupassen hätten. Das ist weder zeitgemäß noch akzeptabel.
Die aktuelle Forderung nach Förderprogrammen für Klimaanlagen begrüßen wir ausdrücklich. Sie greift jedoch zu kurz.
Die Regulierung der Innenraumluft muss im Jahr 2026 zwingend Temperatur und Luftqualität gemeinsam betrachten. Dieselbe Infrastruktur – Kühlung, Lüftung und Luftreinigung – schützt gleichzeitig vor Hitze, vor luftübertragenen Krankheitserregern und vor den daraus resultierenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden.
Wir stehen am Scheideweg zwischen einer modernen, wettbewerbsfähigen Infrastruktur und einem schleichenden Rückschritt mit erheblichen Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und öffentliche Gesundheit. Eine zügige infrastrukturelle Nachrüstung sollte deshalb nicht nur energieeffiziente Kühlung, sondern auch leise, der Raumgröße angemessene HEPA-Filtersysteme sowie eine wirksame Lüftung umfassen. Damit würde nicht nur dem Hitzenotstand begegnet, sondern zugleich die Übertragung luftübertragener Infektionskrankheiten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und anderen öffentlichen Innenräumen erheblich reduziert – mit unmittelbaren positiven Auswirkungen auf Gesundheit, Produktivität und Wirtschaftlichkeit.
Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hitzewellen sowie die anhaltende Zirkulation von SARS-CoV-2 und anderen luftübertragenen Erregern mit ihren teilweise schwerwiegenden Langzeitfolgen machen deutlich: Klimaanpassung und Infektionsschutz sind keine getrennten Aufgaben. Sie müssen endlich gemeinsam gedacht und umgesetzt werden.
Verantwortung darf nicht länger zwischen Europäischer Union, Bund, Ländern und Kommunen hin- und hergeschoben werden. Der Schutz der Bevölkerung vor Hitze und vermeidbaren Infektionen ist eine gemeinsame staatliche Aufgabe. Jede weitere Verzögerung verursacht vermeidbare gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden.
Wir appellieren an Sie, Klimaanpassung und Infektionsschutz gemeinsam und mit höchster Priorität voranzutreiben. Die notwendigen technischen Lösungen existieren bereits. Was fehlt, ist der politische Wille, sie flächendeckend umzusetzen.
Als World Health Network stehen wir Ihnen mit unserem internationalen Netzwerk aus WissenschaftlerInnen und ExpertInnen jederzeit beratend zur Seite und sind gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit.
Mit freundlichen Grüßen
WHN Deutschland
Quellen
Schweine
§ 22 Abs. 2 Nr. 4 TierSchNutztV
„Haltungseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass […] eine geeignete Vorrichtung vorhanden ist, die eine Verminderung der Wärmebelastung der Schweine bei hohen Stalllufttemperaturen ermöglicht.“
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html
Masthühner
EU-Richtlinie 2007/43/EG
Das Stallklima muss so geregelt werden, dass Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftzirkulation und Gase den Tieren nicht schaden. Zudem sind Lüftungs- und – soweit vorhanden – Kühl- und Heizsysteme einschließlich ihrer Leistungsparameter zu dokumentieren.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02007L0043-20191214









